Hinweis zur Verwendung der nachstehenden Argumente
Nachfolgend eine Sammlung von Argumenten, die für die Stellungnahme verwendet werden können.
Wichtig:
Eure Einwendung sollte individuell sein, also bitte die Argumente nicht einfach 1:1 kopieren, sondern eigene Worte formulieren!
Textgleiche Einsprüche werden als ein einzelner Einspruch gewertet. Eure Stellungnahmen wäre dann nutzlos.
Es muß dabei rüberkommen, daß sich möglichst viele Beteiligte ihre eigenen (berechtigte!) Gedanken über dieses Thema machen. Neben den nachstehenden fachlichen Kriterien und Stichpunkten, die mit Zahlen hinterlegt sind, ist es wichtig, daß Ihr Eure persönlichen Eindrücke, Meinungen und die Auswirkungen auf Euch zum Ausdruck bringt.
Stellungnahme Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W Weißer Stein der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft –
Wilhelmsfeld“
Die am 1. März 2026 in Wilhelmsfeld gegründete Bürgerinitiative spricht sich gegen den Bau von Windkrafträder in dem o.a. Vorranggebiet aus. Folgende Argumente sprechen aus
unserer Sicht gegen den Bau der Windkrafträder in diesem Vorranggebiet:
Zerstörung eines wichtigen Naherholungsgebietes
Das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein / Hoher Nistler / Langer Kirschbaum“ befindet sich im Geo- Naturpark-Bergstraße-Odenwald und stellt ein wichtiges Naherholungsgebiet für
den ganzen Rhein-Neckar-Kreis dar. Das Gebiet ist offiziell als Erholungswald der höchsten Kategorie 1a klassifiziert. Es ist stark durch Erholungssuchende frequentiert. Am Weißen
Stein befindet sich ein Ausflugslokal mit Abenteuerspielplatz für Kinder, der großen Zulauf von Familien aus den umliegenden Großstädten Heidelberg und Mannheim hat.
Die Parkplätze am Langen Kirschbaum und Weißen Stein sind Ausgangspunkte von mehreren Wanderrouten in diesem attraktiven Bergwaldgebiet.
Der Teltschik-Turm ist eine sehr beliebte Aussichtsplattform, von dem man den Rundum-Blick von der Rheinebene bis in den Odenwald genießen kann. Die geplanten Windkrafträder
würde sich direkt vor diesen Aussichtsturm aufbauen, dessen Attraktivität dadurch zunichte gemacht werden würde.
Der Bau von Windkraftanlagen und den hierfür notwendigen Waldrodungen, sowie dem Schneisen- und Leitungsbau auf bis zu 50.000 qm Fläche, würde dieses wichtige
Naherholungsgebiet zerstören. Das Landschaftsbild würde schwer geschädigt.
Durch den Lärm der Windkraftanlagen würde der Erholungswert des Naherholungsgebietes
zu Nichte gemacht.
Eingriff in den Geo-Park
Der Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald (UNESCO Global Geopark), der sich auf einer Fläche von 3800 km² zwischen Rhein, Bergstraße, Odenwald, Main und Neckar erstreckt,
bietet eine Vielzahl von seltenen Attraktionen dieser geschichtsträchtigen Landschaft. Das Gebiet um den Weißen Stein trägt mit einigen Sehenswürdigkeiten wesentlich dazu bei. Es
handelt es sich dabei um einzigartige nicht wieder bringbare Natur- und Landschaftsgegebenheiten, die unbedingt bewahrt werden müssen.
Eisschlag
Im Frühjahr und Herbst und Winter besteht Verletzungsgefahr durch Eisschlag. Gefährliche Eisbildung und Eiswurf bei z.B. Nebel und Temperaturen unter 4° C bis zu einer Entfernung
von ca. 600 m. Schwere Verletzungen von Mensch und Tier können die Folge sein. Die Gefahr ist in dem Gebiet Weißer Stein / Hoher Nistler / Langer Kirschbaum“ besonders
schwerwiegend, weil dieses als Naherholungsgebiet durch Erholungssuchende stark frequentiert ist.
Zerstörung der Natur und bedrohter Arten
Das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein / Hoher Nistler / Langer Kirschbaum“ ist offiziell als Klimaschutzwald und Immissionsschutzwald ausgewiesen. Dieses Waldgebiet weist
zudem die gleichen Voraussetzungen als Naturschutzgebiet (FFH-Gebiet) auf, wie die umliegenden FFH-Gebiete. Es wurde lediglich bei der Kartierung versäumt dieses Gebiet
entsprechend auszuweisen. Es befindet sich zudem zu 100% in einem ausgewiesenen Gebiet der Schwerpunktvorkommen Windkraftsensibler Tierarten, Kategorie B (Fledermaus, Uhu,
Wanderfalke, Weißstorch, Wiesenweihe Baumfalke, Rohrweihe, Rotmilan, etc.).
Durch die Erstellung von Windkraftanlagen in diesem Vorranggebiet wird die Natur in diesem Gebiet dauerhaft geschädigt.
Das Vorranggebiete um den Bereich Weißer Stein liegt sehr nahe an den Naturschutz- bzw. schützenswerten Gebieten in Bereich Wilhelmsfeld. Die Einhaltung der erforderlichen
Abstände der geplanten Windkraftanlagen ist äußerst fraglich.
Belastung durch Schallemission
Das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein“ befindet sich im Westen, bzw. Südwesten der Gemeinde Wilhelmsfeld. Da der Wind meist aus Westen kommt, wird der Lärm der
Windkraftanlagen direkt nach Wilhelmsfeld getragen. Wilhelmsfeld befindet sich in einem Talkessel. In Tälern entstehen schallmäßig Reflexionen, durch die der Schall um ein Vielfaches verstärkt wird. Jeder Einwohner von Wilhelmsfeld kennt diesen Amphitheater-Effekt, wenn z.B. Motorräder durch den Ort fahren.
Die geplanten Windkraftanlagen haben eine Schallemission von 106 dB / 50Hz (Datenblatt E-175). Dies entspricht der Lautstärke eines sehr lauten, vorbeifahrenden Motorrads. Während
der durchschnittliche Lärmpegel in der Nähe einer Autobahn oft bei ca. 59-80 dB(A) liegt, entsprechen 106 dB der Lautstärke einer Motorkettensäge auf 1m Abstand. Nach
Sengpielaudio ist die zulässige Einwirkzeit bei 106 dB auf weniger als 4 Minuten (3,75 min) begrenzt. 106 dB ist somit ein Pegel, der akuten Gehörschutz erfordert. Es steht zu
befürchten, dass durch die Reflexionen, die maximal zulässige nächtliche Lärmbelastung von 35 dB, in Wilhelmsfeld durch die Windkraftanlagen im Bereich des Vorranggebiet „Weißer
Stein“ deutlich überschritten wird. Ein Standard-Schallgutachten ist, aufgrund der besonderen Topografie in Wilhelmsfeld bei weitem nicht ausreichend, da in diesen
Gutachten Reflektionen nicht berücksichtigt werden.
Bei Windkraftanlagen tritt zudem nachweislich Infraschall auf (tieffrequenter, nicht direkt hörbarer Schall von 6 -20 Hertz). Infraschall ruft erhebliche gesundheitliche Störungen bei ca.
80% der Anwohner hervor, z. B. innere Unruhe, Schlafstörungen, Herz- Kreislaufprobleme, erhöhten Blutdruck, Veränderungen von Gehirnströmen, Tinnitus. Beim Infraschall sieht das
Umweltbundesamt Handlungsbedarf.
Besondere Gefahr durch Schlagschatten im Bereich Wilhelmsfeld
Das geplante Vorranggebiet „Weißer Stein / Hoher Nistler / Langer Kirschbaum“ befindet sich im Westen, bzw. Südwesten der Gemeinde Wilhelmsfeld. Wilhelmsfeld liegt zudem
höhenmäßig unterhalb des geplanten Vorranggebietes. Die geplanten Windkraftanlagen haben eine Gesamthöhe von ca. 260 Meter. Diese Höhe entspricht der Höhe von über 800
Meter über Meeresspiegel. Der obere (westliche) Teil Wilhelmsfelds liegt auf einer Höhe von lediglich ca. 350 – 400 Meter über Meeresspiegel. Ab der Nachmittagszeit wandert die Sonne
südwestlich der Bergkante entlang der Windkrafträder. Bei tiefem Sonnenstand zwischen Herbst und Frühjahr würde die Gemeinde bereits ab der Nachmittagszeit von direktem
Schlagschatten betroffen sein. Hieraus ergeben sich gesundheitliche Gefahren. Die Abschaltung der Windkrafträder von mehreren Stunden pro Tag wäre unumgänglich.
Gefährdung der Flugsicherheit
Aufgrund zu langer und kurviger Anfahrtswege nach Wilhelmsfeld und den weiter Richtung Odenwald gelegenen Ortschaften erfolgt die ärztliche Erstversorgung bei Notfällen über
Rettungshubschrauber. Diese sind zum einen im Uni-Klinikum Heidelberg als auch am Flughafen Mannheim stationiert. Das Gebiet Weißer Stein / Hoher Nistler liegt in mitten der
Einflugschneise in diese Region. Landungen in Wilhelmfeld kommen mehrmals jährlich vor, bevorzugt nahe dem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) am Schriesheimer Hof,
unterhalb des Weißen Stein. Nahegelegene Windkraftanlagen stellen eine erhebliche Gefährdung dar, speziell bei Schlechtwetterlagen (nur Sichtflug möglich).
Die Windkraftanlagen im geplanten Vorranggebiet „Weißer Stein / Hoher Nistler / Langer Kirschbaum“ befinden sich in der direkten Einflugschneise des Mannheimer Flughafens. Sie
stellen damit eine Gefahr für den Luftverkehr dar.
Die Belange der Luftverkehrssicherheit wurden bisher nicht berücksichtigt. Diese sind unbedingt zu prüfen und zu berücksichtigen.
Auswirkungen auf den Berg, die Quellen und die Bachläufe
Aktuelle Windkrafträder haben sehr große riesige Fundamente. Durch das hohe Gewichte der Fundamente von Windkraftanlagen werden sich zwangsläufig Verschiebungen im
darunterliegenden Gestein ergeben. Dies führt zu einer Veränderung der unterirdischen Bergwasserläufe und kann zum Versiegen oder zur Veränderung der Schüttmenge der
zahlreichen umliegenden Quellen führen und sich auf das Grundwasser auswirken.
Das geplante Vorranggebiet für Windkraft „Weißer Stein / Hoher Nistler / Langer Kirschbaum“ befindet sich in einem Vorranggebiet für den Grundwasserschutz.
Auswirkungen auf Straßen und Verkehrswege
Die ohnehin sich bereits in einem schlechten Zustand befindlichen Straßen im Odenwald werden durch den zu erwartenden Baustellenverkehr zusätzlich in erheblichem Ausmaß
belastet. Eine Windkraftanlage benötigt für das Fundament ca. 2.500 Tonnen Beton. Die Zufahrten müssen für die Schwertranssporte geschottert werden. Dies führt insgesamt zu
geschätzten 750 LKW-Fahrten pro Windkraftanlage. Derartige Mengen können nicht nur von den Betonwerken in der Ebene bereitgestellt werden. Die Lieferungen werden auch aus dem
Neckartal erfolgen müssen (Schiffszufahrt Neckarsteinach). Die schweren LKW belasten insbesondere die steilen und kurvigen Straßen im Odenwald. Auf Strecken in der Ebene
besteht eine wesentlich geringere Belastung durch fehlende Kurven und Steigung.
Vor allen Dingen müssen diese LKW-Fahrten durch den Wald geführt werden. Die Strecken werden entsprechend verdichtet und können nicht mehr renaturiert werden. Das führt zu
dauerhaften Schneisen quer durch den Wald.
Zusätzlich muss während der Baumaßnahmen vermehrt mit Sperrungen der Zufahrtsstraßen nach Wilhelmsfeld gerechnet werden. Beim Transport von Teilen der Windkraftanlagen
(Rotorblätter sowie Teile des Turmes) muss von einer Vollsperrung der Zufahrtsstraßen gerechnet werden.
Brandschutz
Windkraftwerke können in Brand geraten. Ein in 200 m Höhe im Wald brennendes Windrad kann durch unsere Feuerwehren nicht gelöscht werden, da die Feuerwehr Wilhelmsfeld nicht
für Löschmaßnahmen keinerlei Ausstattung besitzt.
Brennende Teile fliegen bis 600 m weit und können im Sommer eine Brandkatastrophe auslösen. Im betreffenden Waldgebiet befindet sich kein Löschwasseranschluss.
Zerstörung der Landschaft
Zerstörung der Landschaft eines wichtigen Naherholungsgebiets im Geo- Naturpark-Bergstraße-Odenwald durch großflächige Waldrodungen, Schneisen- und Leitungsbau auf bis
zu 50.000 qm Fläche.
Massive Betonfundamente aus bis zu 2.500 Tonnen Beton und je nach Bodenbeschaffenheit bis zu mehreren Metern Tiefe werden für immer in den Böden bleiben.
Zerstörung des Waldes
Wald ist ein wichtiger Sauerstofflieferant und Kohlendioxidspeicher – ohne Pflanzen kein Leben-(Photosynthese), Wald filtert die Luft und reguliert den Wasserhaushalt.
Wald schützt vor Bodenerosion und Überschwemmungen, Wald ist wichtiger Lebensraum für Tiere. Auf intakte Waldflächen kann nicht verzichtet werden.
Derzeit wird mit großflächigen Rodungen an den vorgesehenen 4 Positionen für Windkrafträder im Bereich Weißer Stein begonnen, ohne daß das erforderliche
Genehmigungsverfahren durchgeführt wurde. Die Vermutung liegt nahe, daß hiermit mögliche Nachweise von schützenswerten Tieren und Pflanzen zu verhindert werden soll.
Sämtliche Eingriffe in die Natur und Baumaßnahmen müssen sofort unterbunden werden.
Wertverlust unserer Immobilien
Durch die nahe an Wilhelmsfeld stehenden Windkraftanlagen, die Schlagschatten, Lärm und einen Verlust an Lebensqualität verursachen, werden die Häuser und Grundstücke in
Wilhelmsfeld deutlich an Wert verlieren (Schätzungsweise 20 – 50%). Die Verluste gehen in die Millionen. Es droht eine Klagewelle gegen den Bau der Windkraftanlagen.
Mangelnde Windhäufigkeit
Gutachten vor der 1. Offenlage, in dem noch der Bereich Lammerskopf enthalten war, haben ergeben, dass im Gebiet Weißer Stein / Hoher Nistler im Jahresdurchschnitt nur maximal
20% mehr Wind vorhanden ist, verglichen mit der Ebene Richtung Pfalz Der extrem hohe Aufwand durch Erdarbeiten (Begradigung Hanglagen, Gestein, Rodung, Wasserverläufe, etc.),
Verlegung kilometerlanger nicht vorhandener Stromtrassen, Bau und Rückbau von Zufahrtstrassen, etc. stehen wirtschaftlich in keinem Verhältnis zum windbedingten
Mehrertrag, verglichen mit Anlagen in der Ebene.
Wirtschaftlichkeit fraglich
Der Bau von Windkraftanlagen in Wäldern und Bergebieten, wie in dem betreffenden Gebiet Weißer Stein / Hoher Nistler, ist mit bedeutendem Mehraufwand und erheblichen
Mehrkosten im Vergleich zu Gebieten in Tallagen verbunden, in denen die erforderliche Infrastruktur wie Zufahrten, Straßen, Stromtrassen, Umspannwerke, etc. bereits vorhanden
sind. Durch die unebene Topologie um den höchsten Punkt am Weißen Stein sind massive Eingriffe in die Grundflächen für die Herstellung der Aufstell- und Montageflächen von
Windkraftanlagen erforderlich. Hier handelt es sich größtenteils um Sandsteingebiete mit mehreren Hektar Grundfläche sowie vielen Quellen, Wasseradern und Bachläufen, die
entsprechend gefasst, umgeleitet oder renaturiert werden müssen.
Der erwartete Mehr-Ertrag durch eine möglicherweise erhöhte Windhäufigkeit steht in keinem Verhältnis zu den Baukosten und Genehmigungsverfahren solcher Anlagen in
schützenswerten bewaldeten Berglagen.
Hinzu kommen in diesem Gebiet besondere Gegebenheiten wie Schattenschlag, daß eine zeitweise Abschaltung der Anlagen erforderlich macht. Besonders in den Wintermonaten bei
tiefstehender Sonne, in denen mehr Strom als im Sommer benötigt wird, ist dies ein entscheidender Nachteil.
Abgesehen von den Pachteinahmen der Gemeinden Schriesheim und Dossenheim, ist ein wirtschaftlicher Betrieb von Windkraftanlagen im betreffenden Vorranggebiet nicht möglich.
Verlust touristischer Attraktivität Wilhelmsfeld
Die Gemeinde Wilhelmsfeld wirbt (u.a. auf der Homepage der Gemeinde Wilhelmsfeld) mit dem Prädikat „Luftkurort“. Das Prädikat führt dazu, dass viele Asthma-, Herz und
Kreislaufkranke ihren ständigen Wohnsitz nach Wilhelmsfeld verlegt haben ( nach zu lesen auf der Homepage der Gemeinde Wilhelmsfeld www.wilhelmsfeld.de ). Der Luftkurort
Wilhelmsfeld verfügt nachweislich (Grundlage: bioklimatischen Gutachten des Deutschen Wetterdienstes) über besondere Schon- (Wald, keine Wärmebelastung, seltene Hitzetage –
daher richtige Sommerfrische) und Reizfaktoren (Terrainkuren möglich, kühle Sommertage bei Kaltluftzufuhr aus Nordwesten, strahlenbegünstigter Herbst – insbesondere die
Übergangsmonate gelten als reiz mild). Nach der Errichtung der Windkrafträder muss davon ausgegangen werden, dass das Prädikat Luftkurort nicht mehr erteilt werden wird.
Reduktion der Einnahmen der Gemeinde Wilhelmsfeld
Bei der Verabschiedung des Haushaltsplans 2026 im Rahmen der Gemeinderatssitzung am 24. Februar 2026 hat Bürgermeister Dr. Tobias Dangel darauf hingewiesen, dass die
Gemeinde Wilhelmsfeld auf die Einnahme aufgrund der Bevölkerungsanzahl angewiesen ist.
Wilhelmsfeld verfügt über sehr geringe Gewerbesteuereinnahmen. Sollten die Windkrafträder an den aktuell geplanten Standorten gebaut werden, muss davon
ausgegangen werden, dass der Zuzug von neuem Einwohner (insbesondere junge Familien) stark nachlassen wird. Ebenso sind bereits Stimmen laut geworden, dass viele Einwohner
wegziehen werden. Somit wird die bereits heute angespannte Finanzlage der Gemeinde Wilhelmsfeld sich noch weiter verschlechtern.
Fazit
Die hier zusammengetragenen Argumente sprechen aus Sicht der Bürgerinitiative „Windkraft mit Vernunft – Wilhelmsfeld“ klar gegen den Bau der im Vorrangebiet Weißer Stein / Hoher
Nistler geplanten Windkraftanlagen. Das Vorranggebiet HD/RNK-VRG01-W Weißer Stein / Hoher Nistler aus dem Plangebiet herausgenommen werden.
In den Gemeinden Dossenheim und Schriesheim wurden durch Bürgerentscheide die (knappe) mehrheitliche Entscheidung getroffen, dass mit der Planung der Windkraftanlagen
fortgefahren werden kann. Laut aktuellem Planungsstand (s. folgende Skizze aus der Rhein- Neckar-Zeitung vom 3. Februar 2026) stehen die geplanten Windkraft näher an der
Gemeinde Wilhelmsfeld als an den Gemeinden Dossenheim oder Schriesheim.
Argumente und Stichpunkte aus der BI Handschuhsheim:
- Der Weiße Stein ist das einzige von 65 Vorranggebieten im VRRN-Gebiet, das in Klimaschutzwald liegt. Der Wald schützt das Stadtklima der Gemeinden Heidelberg, Dossenheim und Schriesheim. Er ist außerdem das einzige der 65 Gebiete, das in Immissionsschutzwald liegt (schützt Gemeinden vor Luftschadstoffen)
- Er ist eines von zwei Gebieten, das zu 100 % im Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten Kategorie B liegt
- Er ist das einzige der 65 Gebiete, das im Erholungswald der höchsten Kategorie 1a liegt
- Der Weiße Stein und der Hohe Nistler liegen im einzigen großen zusammenhängenden Waldgebiet des Rhein-Neckar-Raums und Nordbadens
- Weißer Stein und Hoher Nistler sind ökologisch dem Lammerskopf ebenbürtig, nur wurde hier leider nie die Einstufung als FFH-Gebiet beantragt.
- Weißer Stein und Hoher Nistler liegen als einzige in der Naturraumeinheit Bergstraße, die laut VRRN Ausschlusskriterium nicht mit Windrädern bebaut werden darf.
Diese Gebiete liegen zu großen Teilen im Wasserschutzgebiet der Kategorie III/IIIA - Der Heidelberger Anteil des Gebiets liegt im Kur- und Heilwald, außerdem im Erholungswald. Kein anderes der 65 Gebiete grenzt an eine Großstadt. Dies ist eins von zwei Vorranggebieten (und davon das größte), die zu 100% im Bereich Schwerpunktvorkommen windkraftsensibler Arten Kategorie B liegen
- Im Gebiet Weißer Stein und Hoher Nistler kommt Hainsimsen-Buchenwald als FFH-Lebensraumtyp vor (LRT 9110). Dieser Lebensraumtyp ist per se geschützt, auch wenn er sich nicht in einem FFH-Gebiet befindet. Auch hier gilt wie in FFH-Gebieten das Verschlechterungsverbot, d.h. der Erhaltungszustand darf sich durch Maßnahmen nicht verschlechtern.
- Zugvögel suchen sich markante Landmarken wie die Bergstraße. Der Fledermausforscher Dr. Andreas Arnold hat berichtet, dass er ein Mal einen Fledermauszug entlang des Höhenzuges der Bergstraße beobachtet hat.
Hinweis: Private Meldungen von beobachteten Arten können in der Einwendung erwähnt werden, sollten aber auf jeden Fall auch an den NABU gemeldet werden.
Die VRRN 2. Offenlage beinhaltet im BaWü-Teil eine Fläche von 5237 ha, das entspricht 2,15 % der Fläche des BaWü-Verbandsgebietes. Ohne das Gebiet Weißer Stein wären es 4897 ha, das entspricht 2,01 %, immer noch größer als die geforderten 1,8 %! - Ausschlusskriterien des VRRN, insgesamt 30: u.a. * mind. 900 m Abstand zu Siedlungsgebieten
- Naturraumeinheit Bergstraße soll von Windenergieanlagen freigehalten werden (das Vorranggebiet Weißer Stein widerspricht also dem VRRN-Ausschlusskriterium).
Aber: VRRN beruft sich auf Landesplanungsgesetz BaWü von 2022, nach §11 Absatz 3 sind „regionale Grünzüge unverzüglich für Windkraft zu öffnen“. Regionale Grünzüge sind aber der gesamte Wald, Gärten, landwirtschaftliche Flächen und Weinberge im Verbandsgebiet.
Der VRRN behauptet, dass sein Ausschlusskriterium „Naturraumeinheit Bergstraße“ wegen §11 Absatz 3 Nr. 7 Landesplanungsgesetz nicht gilt. Dann würden aber auch die meisten der anderen beschlossenen Ausschlusskriterien z.B. das Ausschlusskriterium mind. 900 m Abstand zur Wohnbebauung u.a. nicht gelten!
Der VRRN darf also trotz des Paragraphen 11 die Ausschlusskriterien, die er für wichtig hält, beibehalten! - Die Windmessungen der Stadt Heidelberg waren unzureichend, da nur an zwei Messpunkten über nur 3 Monate gemessen wurde. Das UPI-Institut hat reale Messwerte von 10 Windparks in der Ebene mit 6 Windparks im Odenwald verglichen, der Unterschied beim Ertrag betrug nur 0,4 %.
Heutige Windräder sind mindestens 200 m hoch (Nabenhöhe) und werden durch ihre steigende Höhe immer unabhängiger von Waldstandorten. - Ausschreibungen der Bundesnetzagentur sind 4x pro Jahr. Sobald für ein geplantes Windprojekt eine Genehmigung erteilt wurde, überlegt sich der Investor für seine Bewerbung, für wieviel Cent pro kWh er die nächsten 20 Jahre Windräder betreiben möchte. Wenn zu viele Bewerbungen vorliegen, werden die Investoren mit den niedrigsten Geboten (z.B. weniger als 7 Cent pro kWh) ausgesucht. Im 4. Quartal 2025 hat Rheinland-Pfalz 45 Gebote abgegeben und 27 Zuschläge bekommen,
BaWü hat 6 Gebote abgegeben und nur einen Zuschlag bekommen. Rheinland-Pfalz hat also 27 mal mehr Zuschläge bekommen, obwohl die Landesfläche nur ca. halb so groß ist wie die von BaWü und der Waldanteil höher (RhlPf Fläche 19 854 km2, Waldfläche 43 %/ BaWü Fläche 35 751 km2 , Waldfläche 39 %). In Baden-Württemberg liegt die Regionalplanung des VRRN von Windkraft im Wald bei ca. 75 %, in Rheinland-Pfalz bei 0 % (dort vom VRRN kein einziges Vorranggebiet im Wald geplant).
Der Fokus auf Waldstandorte, deren Erschließung wesentlich teurer ist als Standorte in der Ebene, ist der Grund für die ausgebremste Energiewende in Baden-Württemberg. In den letzten Jahren hat die Bundesnetzagentur in Süddeutschland fast ausschließlich Windparks im Offenland gefördert. - Versagen beim natürlichen Klimaschutz: Die Kohlenstoffspeicherung durch Wälder, Moore, Auen und Grünland mit ihren Böden, Vegetation und Mikroorganismen ist die einzig sinnvolle Möglichkeit, der Atmosphäre Treibhausgase zu entziehen und zu speichern.
Im deutschen Klimaschutzgesetz von 2021, §3a und in der EU LULUCF-Verordnung von 2022 (LULUCF: Landuse, Landuse Change and Forestry) gibt es verbindliche Ziele für die Steigerung der Neuaufnahme von Treibhausgasen: Bis 2030 müssen jährlich 25 Mio t CO2 -Äquivalent gebunden werden, bis 2040 35 Mio t und bis 2045 40 Mio t.
In Deutschland emittierte der LULUCF-Sektor 2023 ca. 3,6 Mio t CO2 -Äquivalent, obwohl er nichts emittieren, sondern im Gegenteil 25 Mio t speichern sollte. Der Landnutzungssektor entfernt sich immer weiter von diesen Zielen, laut einer Klimaprojektion des Umweltbundesamtes kommt er seiner Rolle als CO2 -Speicher fast gar nicht mehr nach.
Wenn in Baden-Württemberg 75 % der Regionalplanung auf Waldstandorten vorgesehen ist, widerspricht das massiv den Zielen der LULUCF-Verordnung, denn der Wald wird durch den Bau von Windenergieanlagen und deren Zuwegungen fragmentiert und geschwächt. - UN-Konferenz über biologische Vielfalt (COP 16) in Cali, Kolumbien. Das Climate Action Network, ein Zusammenschluss von Nichtregierungsorganisationen, warnt vor „falschen guten Ideen“, die Verbesserungen auf der einen Seite bringen, auf der anderen aber den gegenteiligen Effekt haben können. „Maßnahmen zur Abschwächung des Klimawandels müssen nach ihren globalen Vorteilen und Risiken bewertet werden und nicht nur nach ihrer CO2 -Bilanz“, erklärte 2022 die französische Forschungsstiftung für Biodiversität (FRB). So reduziert z.B. der Ausbau von Windkraftanlagen als Ersatz für Gas und Kohle die CO2 -Emissionen, kann aber auch den Bestand von Zugvögeln und Fledermäusen dezimieren.
*Nexus-Report des Weltbiodiversitätsrates, Dez. 24: Natur- und Klimakrise können nur gemeinsam bewältigt werden. Sie sind miteinander verbunden und haben die gleichen Ursachen. Die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen sind so eng miteinander verknüpft, dass sie nur gemeinsam gelöst werden können. Bisherige Versuche, sie getrennt zu bewältigen, hätten sich vielfach als unwirksam und in Teilen sogar als kontraproduktiv erwiesen. „Es besteht die reale Gefahr, dass wir eine Krise lösen, indem wir die anderen verschlimmern.“ (Paula Harrison, Leitautorin des Nexus-Berichts) - Einfluß bei Starkregen: Sollten z.B. auf dem Hohen Nistler Windräder gebaut werden und ca. 10 000 m2 Waldboden und dessen Schwammfunktion fehlen, wird überall unterhalb das Wasser sturzbachartig runterkommen.
- EU-Notfallverordnung, Hintergrund ist der Green Deal, der die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 beinhaltet. Jedes Land muss einen bestimmten Anteil der Fläche unter Schutz stellen. Um Konflikte zu vermeiden, sind go-to-Gebiete (für Windkraftausbau) vorgesehen, also Land- oder Seegebiete, in denen keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Die go-to-Gebiete werden in Deutschland Beschleunigungsgebiete genannt, die Regeln gelten für die go-to-Gebiete gelten dort aber genauso.
Beim EU-Recht sind bei der artenschutzrechtlichen Prüfung nur einige Aspekte temporär für entbehrlich erklärt worden, beim Bundesgesetz entfällt sie komplett. Daher findet in Deutschland ein EU-rechtswidriger Abbau des Naturschutzes statt, ohne den nötigen Ausbau Erneuerbarer Energien zu erreichen. (Dr. Rico Faller, Fachanwalt für Verwaltungsrecht).
